Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt. Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich – die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen. Die Geschäfts- und Spielbedingungen werden mit dem Betreten der Anlage durch Mieter, Mitspieler und Besucher wirksam.

1.Allgemeine Regeln zur Benutzung der Anlage

Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein oder sonstigem Sportverein ist nicht erforderlich.Mit der Buchung erwirbt der Nutzer das Recht, den gebuchten Platz für die gebuchte Zeit, sowie die Sanitäranlagen bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Platz ist  nach Ablauf der gemieteten Zeit zu verlassen. Das Licht schaltet sich automatisch 5 Minuten nach Spielende ab. Die Nutzung der Tennishalle außerhalb der gebuchten Zeiten ist untersagt.

Die Halle darf nur mit sauberen Tennisschuhen mit glatter Sohle betreten werden.

Wegen der Unfallgefahr und der Störung des Spielbetriebes ist der Zutritt zur Halle nur Spielern gestattet.

Rauchen, sowie Trinkgefäße, Flaschen oder andere Behälter aus Glas sind aus Sicherheitsgründen in der Tennishalle nicht erlaubt. Das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Dies gilt auch für Speisen – mit Ausnahme von sportspezifischer Nahrung. Die Halle ist in sauberem, ordnungsgemäßen Zustand zu halten; die Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Zuwiderhandlungen werden konsequent geahndet.

Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.

2. Miete von Tennisplätzen

Tennisplätze können zu einzelnen Zeiteinheiten à 60 Minuten, sowie in Form von Winter-Abonnements für jeweils eine Saison gemietet werden.

2.1 Buchung einzelner Stunden  

Die Buchung von Einzelstunden ist ausschließlich über das Online-Buchungssystem möglich:  https://rietberger-tenniscenter.ebusy.de

Im Rahmen des Online-Buchungssystems stellt der dort abrufbare Belegungskalender das Angebot vom Rietberger Tenniscenter dar, die danach in den dort angegebenen Zeiträumen verfügbaren Tennisplätze zu den jeweils angegebenen Preisen zu mieten. Ein Mietvertrag zwischen dem Kunden und dem Rietberger Tenniscenter über die von dem Kunden ausgewählten Tennisplätze zu den ausgewählten Zeiten und zu den dem Kunden im Zuge des Buchungsvorgangs mitgeteilten Preisen kommt mit Abschluss des Online-Buchungsvorgangs zustande, der mit erfolgreicher Durchführung des Online-Bezahlungsvorgangs durch den Kunden erfolgt. Mit Durchführung der Bezahlung seiner Auswahl erklärt der Kunde insoweit die Annahme des Angebots.

2.2 Buchung Saison-Abonnements

Winter-Abonnementbuchungen (32 Wochen) können über die Geschäftsleitung, Rainer und Werner Löher,  gebucht werden. Abonnements gelten für die gesamte gebuchte Hallensaison und können nicht einzeln verlegt oder storniert werden.

Ein entsprechender Vertrag kommt zustande, indem das Rietberger Tenniscenter den Antrag des Kunden durch Übersendung einer Rechnung über den für das Saison-Abonnement anfallenden Gesamtmietpreis annimmt.

3. Preise und Zahlungsmodalitäten

Es gelten die jeweils im Online-Buchungssystem hinterlegten Preise je Zeitstunde und Platz. In der Platzmiete ist die Benutzung des Platzes inklusive Licht, Heizung sowie die Benutzung der Sanitär- und Umkleideräume enthalten. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Einzelstunden werden monatlich in Rechnung gestellt.

Die Bezahlung von Einzelstunden erfolgt ausschließlich über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Kosten für eventuelle Rücklastschriften trägt der Mieter. Die fälligen Beträge werden nach Rechnungsstellung am Anfang des darauffolgenden Monats  eingezogen. Sollte bei einer Lastschrift das angegebene Konto nicht existieren oder nicht genügend Deckung aufweisen, dann werden wir die Gebühren der Rücklastschrift zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Abo-Gebühren sind bis zum 15.10. des laufenden Jahres in voller Höhe zu bezahlen. Nicht gekündigte Abo’s behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde.

Kündigungen bedürfen zur Vermeidung von Streitigkeiten der Schriftform und werden von der Hallenleitung bestätigt. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt werden.

Bei Gebührenerhöhungen hat der Abo-Inhaber ein Kündigungsrecht bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenerhöhung.

Eine Gebührenerhöhung ist durch Aushang im Vorraum der Tennishalle mindestens 2 Wochen vor dem Ende der Tennishallensaison deutlich erkenntlich zu machen.

Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber ohne Auswirkung.

4. Zutritt zur Halle

Tagsüber, während der Trainingszeiten, ist die Halle geöffnet. Sollte sie verschlossen sein, so ist sie über einen Code zu öffnen.

Das Licht wird, wenn es ausgeschaltet ist, über einen Taster, der sich links in der Halle befindet, für den jeweiligen Platz angeschaltet. Systembedingt erfolgt die Freigabe des Lichtes erst 5 Minuten vor Spielbeginn. Nach Ablauf der Spielzeit verbleiben noch 5 Minuten, um den Platz zu verlassen. Das Licht wird dann automatisch abgeschaltet. Bei auftretenden Problemen bitte Rainer und Werner Löher kontaktieren.

Die Haupteingangstür ist stets geschlossen zu halten.

5. Öffnungs- und Spielzeiten

Die Anlage ist in der Wintersaison täglich für den Spielbetrieb geöffnet. In der Sommersaison kann auf Anfrage geöffnet werden.

Wir müssen uns vorbehalten, das Nutzungsrecht bestimmter zugeteilter Plätze vor oder während der Spielzeit zu ändern bzw. gebuchte Spielzeiten aus besonderem Anlass (Turniere, Reparaturen etc.) gegen Angebot anderer Plätze oder Gutschrift der anteiligen Platzmiete abzusagen.

Maßgebend für den Spielbeginn und das Spielende ist die Hallenuhr. Nach Ablauf der gebuchten Spielzeit ist der Platz pünktlich freizugeben.  Ein Betreten der Halle ist erst zum jeweiligen Stundenbeginn möglich.

6. Haftung

Unterbrechungen des Spielbetriebes durch technische Störungen und höhere Gewalt berechtigen den Mieter nicht zum Vertragsrücktritt. Der Vermieter wird im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzzeiten anbieten.

Unsere Haftung für etwaige Schäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der Benutzung der Tennishalle – gleich welcher Art – entstehen, beschränkt sich auf Fälle des Vorsatzes bzw. grober Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen, Verluste und Diebstahl von Kleidung, Ausrüstungsgegenständen und Wertgegenständen gleich welcher Art haftet das Rietberger Tenniscenter nicht. Zurückgebliebene Gegenstände muss das Rietberger Tenniscenter nicht aufbewahren.

Die Nutzer haften für Schäden, die durch sie an der Anlage oder Ausrüstung durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten entstehen. Festgestellte oder selbst verursachte Schäden sind unverzüglich zu melden

7. Datenerhebung und Datenschutz

Mit der Buchung wird die Einwilligung erteilt, dass die Vertrags- und Abrechnungsdaten gemäß der auf der Internetseite des Rietberger Tenniscenters veröffentlichten Datenschutzrichtlinien in Datensammlungen geführt werden, soweit dies der ordnungsgemäßen Abwicklung der Verträge dient.

8. Vertragsverletzung

Bei Verletzung dieser Geschäftsbedingungen kann das Rietberger Tenniscenter den Ausschluss von der weiteren Nutzung der Anlage ohne Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des jeweils gültigen Mietpreises, sowie weitergehend Hausverbot verfügen. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatz- und anderen gesetzlichen Ansprüchen bleibt vorbehalten.